Ja, das ist möglich.
Der Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kann sich im KALO-Bewohnerportal – statt wie üblich der Nutzer bzw. Bewohner – registrieren und dort die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) als PDF herunterladen und an den Bewohner weiterleiten.
Was Sie als WEG-Verwalter übernehmen
Eigentümer für das KALO-Bewohnerportal freischalten
Sie müssen den Eigentümer im KALO-Kundenportal für die Nutzung des KALO-Bewohnerportals freischalten.
Der Ablauf entspricht der Freischaltung eines Nutzers bzw. Bewohners.
Ein- und Auszüge (Nutzerwechsel) im KALO-Kundenportal erfassen
Bei einem Nutzerwechsel müssen Sie dennoch einen Aus- und Einzug im Kundenportal vermerken, auch wenn dort die Daten des Eigentümers hinterlegt bleiben sollen.
Tragen Sie den Eigentümer erstmal aus (Auszug) und beim Einzug des neuen Bewohners wieder wie zuvor den Eigentümer ein (Einzug). Nur so werden die Verbrauchsdaten der beiden Bewohner getrennt und nicht in der UVI des neuen Bewohners vermischt.
Hinweis: Neben dem Nutzerwechsel müssen Sie auch die E-Mail-Adresse des Eigentümers nochmal neu hinterlegen, damit er seinen Zugang zum KALO-Bewohnerportal behält.
Mehr dazu: Wie erfasse ich einen Nutzerwechsel (Ein- und Auszug)?
Weitere Infos: Wie hinterlege ich die E-Mail-Adresse des Nutzers bzw. Bewohners oder in bestimmten Fällen des Eigentümers?
Die komplette Anleitung: Wie teilt ein Eigentümer in einer WEG selbstständig die UVI mit, wenn er sein Eigentum vermietet?
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