Wenn ein Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) seine Wohnung vermietet hat und die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) selbst mitteilt, kann er die UVI über das KALO-Bewohnerportal herunterladen und per Post oder E-Mail an den Mieter bzw. Bewohner senden. Der WEG-Verwalter muss ihn dafür freischalten.
So gehen Sie als Verwalter vor, um den Eigentümer für das KALO-Bewohnerportal für die Mitteilung der UVI freizuschalten:
Verwalter informiert Eigentümer über UVI
Sollte die KALO-UVI-Lösung neu in Ihrer Liegenschaft eingeführt werden, oder aber für den betreffenden Wohnungseigentümer neu sein, z. B. weil er kürzlich eine Wohnung in der WEG gekauft hat und vermieten will oder überhaupt erstmals vermietet, empfehlen wir, dass der Verwalter ihn über die UVI und die KALO-UVI-Lösung informiert.
Voraussetzung für den UVI-Download im KALO-Bewohnerportal:
Damit ein Eigentümer die UVI im KALO-Bewohnerportal herunterladen kann, muss der Verwalter der WEG den Eigentümer im KALO-Kundenportal dafür freischalten.
So lädt der Eigentümer die UVI im KALO-Bewohnerportal herunter
- Mit E-Mail-Adresse und Passwort im KALO-Bewohnerportal anmelden.
- Falls mehrere Wohnungen in dem Benutzerkonto verwaltet werden, die Wohnung auswählen, für die die UVI heruntergeladen werden soll.
Dafür bei der oben angezeigten Adresse auf den Pfeil rechts daneben klicken und im ausgeklappten Menü die richtige Wohnung auswählen. Die UVI für die gewählte Wohnung wird angezeigt.
- Jetzt rechts neben der Wohnungsadresse auf das Download-Symbol (Kreis mit Pfeil und kurzem Strich) klicken, um die UVI als PDF herunterzuladen.
- Die heruntergeladene Datei öffnen, ausdrucken und per Post oder als Anhang per E-Mail an den Bewohner versenden.
Die Datei befindet sich nach dem Download in der Regel im Download-Ordner des Geräts, auf dem sie heruntergeladen wurde.
Tipp: Der Verwalter kann in Absprache mit dem Eigentümer Name und Postadresse anpassen, damit die UVI auf den Bewohner ausgestellt wird.
Mehr dazu: Wie ändere ich die Postadresse für die UVI und Registrierungsinformationen?
Hinweis: Bei einem Nutzerwechsel muss der Verwalter den Aus- und Einzug im KALO-Kundenportal erfassen, auch wenn dort der Eigentümer als Nutzer hinterlegt ist. Andernfalls können in der UVI für den neuen Bewohner auch Verbrauchsdaten aus Zeiträumen angezeigt werden, in denen noch der vorherige Bewohner die Wohnung genutzt hat.
Mehr dazu: Wie trage ich einen Ein- und Auszug ein (Nutzerwechsel)?
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