Ja, auch in diesem Fall müssen Sie bitte den Nutzerwechsel im KALO-Kundenportal erfassen, auch wenn dort weiterhin der Eigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) hinterlegt bleiben soll. Außerdem ist es erforderlich, die E-Mail-Adresse des Eigentümers erneut in der Nutzeinheit zu hinterlegen.
Nutzerwechsel erfassen
Tragen Sie den Auszug ein und hinterlegen Sie beim Einzug des neuen Nutzers bzw. Bewohners erneut den Eigentümer als Nutzer der Nutzeinheit.
Nur so wird verhindert, dass Verbrauchsdaten des vorherigen Bewohners in der UVI erscheinen, die der Eigentümer an den neuen Bewohner mitteilt.
Mehr dazu: Wie erfasse ich einen Nutzerwechsel (Ein- und Auszug)?
E-Mail-Adresse erneut hinterlegen
Hinterlegen Sie bitte erneut die E-Mail-Adresse des Eigentümers in der Nutzeinheit, damit er sich weiterhin im KALO-Bewohnerportal anmelden kann.
Nur so kann er die UVI als PDF dort wieder für den neuen Bewohner herunterladen, um sie anschließend per Post oder per E-Mail an diesen zu senden.
Hinweis: Eine erneute Registrierung durch den Eigentümer ist nicht erforderlich, sofern Sie dieselbe E-Mail-Adresse (empfohlen) hinterlegen wie zuvor.
Mehr dazu: Wie hinterlege ich die E-Mail-Adresse des Nutzers bzw. Bewohners oder in bestimmten Fällen des Eigentümers?
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