Nein, es reicht, wenn Sie den Auszug des bisherigen Nutzers bzw. Bewohners vermerkt haben.
Sobald Sie einen Auszug hinterlegen, stellen Sie automatisch sicher, dass der ehemalige Nutzer bzw. Bewohner keinen Zugang mehr zu den Verbrauchsinformationen der Nutzeinheit hat.
Hinweis:
Die Pflicht, Leerstände im KALO-Kundenportal anzugeben galt bis Dezember 2023. Seitdem ist es nicht mehr erforderlich, auch dann nicht, wenn Sie nach einem Auszug nicht direkt einen Einzug eintragen. Sie erkennen einen Leerstand über einen kurzen Strich in der Spalte „Folge-Nutzer”.
Mehr dazu: Wie erfasse ich einen Nutzerwechsel (Ein- und Auszug)?
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