Das hängt davon ab, ob Sie den Auszug des bisherigen Nutzers bzw. Bewohners bereits vermerkt haben oder nicht.
Wichtig: Wenn im KALO-Kundenportal der Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) seine Wohnung vermietet und als Nutzer hinterlegt ist, damit er die UVI im KALO-Bewohnerportal herunterladen und an den Bewohner senden kann, müssen Sie bitte ebenfalls bei einem Nutzerwechsel einen Aus- und Einzug erfassen.
Nur so wird sichergestellt, dass die Verbrauchsdaten korrekt getrennt werden und in der UVI die Verbrauchsdaten des vorherigen Bewohners nicht mehr erscheinen. Tragen Sie beim Einzug erneut den Eigentümer ein. Bitte vergessen Sie nicht, auch dessen E-Mail-Adresse erneut zu hinterlegen, damit er sich in seinem Benutzerkonto zum KALO-Bewohnerportal weiterhin anmelden kann.
Auszug vermerkt, Einzug nicht vermerkt
Wenn Sie den Auszug bereits eingetragen haben, aber noch nicht die Daten des neuen Bewohners, passiert Folgendes:
- Es wird automatisch das Einzugsdatum auf den Folgetag gesetzt, unabhängig davon, ob Sie schon die neuen Bewohnerdaten eingetragen haben oder nicht.
Beispiel: Auszug am 31.03. → automatisches Einzugsdatum: 01.04.
Wichtig: Tragen Sie bitte in diesem Fall unbedingt schnellstmöglich den neuen Bewohner ein. Passen Sie bei Bedarf das automatisch gesetzte Einzugsdatum manuell an.
- Solange Sie nur den Auszug vermerken, nicht aber den Einzug des neuen Bewohners, erhält dieser seine UVI nicht. Es ist deshalb sehr wichtig, möglichst zeitnah den Einzug einzutragen. Sie können dies auch im Voraus erledigen, weil es möglich ist, ein Einzugsdatum in der Zukunft einzutragen.
Der neue Bewohner kann seine Verbrauchsdaten rückwirkend einsehen, jedoch frühestens ab Einzugsdatum und nur für volle Kalendermonate (bei Einzug zur Monatsmitte ab dem Folgemonat).
Mehr dazu: Wie erfasse ich einen Nutzerwechsel (Ein- und Auszug)?
Weder Auszug noch Einzug vermerkt
Sollten Sie weder den Auszug noch den Einzug bisher vermerkt haben, passiert Folgendes:
- Der bisherige Bewohner behält den Zugriff auf die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) zu der Nutzeinheit über die App „KALO Home” und das KALO-Bewohnerportal – und damit auch auf die neuen Verbrauchsdaten des neuen Bewohners.
- Sollten Sie die UVI per Post mitteilen, passiert dasselbe, d.h. der vorherige Bewohner erhält weiterhin die UVI postalisch (sofern Sie ihm diese weiterhin zusenden) und sieht die neuen Verbrauchsdaten des neuen Bewohners.
- Der neue Bewohner kann nicht für die App „KALO Home” und das KALO-Bewohnerportal freigeschaltet werden, solange sein Einzug und damit seine Daten nicht im KALO-Kundenportal hinterlegt sind.
Die Mitteilung der Verbrauchsdaten des neuen Bewohners an den alten verstößt gegen gültiges Datenschutzrecht.
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