Ja, das ist sinnvoll.
Wenn der Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) seine Wohnung vermietet und die UVI im KALO-Bewohnerportal herunterladen und an den Nutzer bzw. Bewohner selbst senden soll, ist die Registrierung Voraussetzung dafür.
Nur so erhält er Zugang zum KALO-Bewohnerportal, monatliche E-Mail-Benachrichtigungen zu neuen UVIs und nur so kann er seiner Verpflichtung zur Mitteilung der UVI nachkommen.
Hinweis:
Im Regelfall registrieren sich Bewohner im KALO-Bewohnerportal, um dort und in der App „KALO Home” selbstständig auf ihre Verbrauchsdaten zuzugreifen.
Die Registrierung des Eigentümers in einer WEG ist nur erforderlich, wenn dieser seine Wohnung vermietet, jedoch selbst die UVI mitteilt und nicht der WEG-Verwalter.
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