Tragen Sie den Auszug eines Nutzers bzw. Bewohners spätestens am Tag des Auszugs im KALO-Kundenportal ein.
Nur so wird sichergestellt, dass ehemalige Bewohner nach ihrem Auszug keinen Zugriff mehr auf die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) zu der Nutzeinheit haben.
Sonderfall: UVI-Versand über den Eigentümer in einer WEG
Auch wenn im KALO-Kundenportal der Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) hinterlegt ist, weil dieser die UVI im KALO-Bewohnerportal herunterlädt und an den Bewohner seiner vermieteten Wohnung sendet, ist es erforderlich, dass Sie als Verwalter bei einem Nutzerwechsel einen Ein- und Auszug im KALO-Kundenportal erfassen. Tragen Sie in diesem Fall einfach den Eigentümer als bisherigen Nutzer aus und anschließend wieder ein.
Nur so wird verhindert, dass Verbrauchsdaten des vorherigen Bewohners in der UVI erscheinen, die der Eigentümer an den neuen Bewohner mitteilt.
Mehr dazu: Wie erfasse ich einen Nutzerwechsel (Ein- und Auszug)?
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