Wenn für eine Kostenart kein Verteilerschlüssel für die Betriebskostenabrechnung vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Vorgaben.
Bei Wohnraummietverhältnissen werden Betriebskosten grundsätzlich nach dem Anteil der Wohnfläche umgelegt, sofern keine andere Regelung greift. Verbrauchs- oder verursachungsabhängige Kosten sind nach einem Maßstab zu verteilen, der den unterschiedlichen Verbrauch oder die unterschiedliche Verursachung berücksichtigt.
Für Heiz- und Warmwasserkosten gelten zusätzlich die Vorgaben der Heizkostenverordnung.
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