Betriebskosten können je nach Kostenart nach unterschiedlichen Verteilerschlüsseln verteilt werden.
Typische Verteilungsmaßstäbe sind:
- Wohnfläche
- Verbrauch
- Personenzahl, sofern zulässig und vereinbart
- Wohneinheiten
- Miteigentumsanteile bei Wohnungseigentümergemeinschaften
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