Welcher Verteilerschlüssel verwendet werden darf, richtet sich nach der jeweiligen Kostenart, den gesetzlichen Vorgaben und den vertraglichen Vereinbarungen. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften können zusätzlich die geltenden Regelungen der Gemeinschaft maßgeblich sein.
In der Betriebskostenabrechnung wird der verwendete Verteilerschlüssel für die jeweilige Kostenposition ausgewiesen.
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