Ja. Innerhalb einer Betriebskostenabrechnung können für verschiedene Kostenarten unterschiedliche Verteilerschlüssel gelten.
Verbrauchsabhängige Kosten werden häufig nach dem erfassten Verbrauch verteilt. Andere Betriebskosten können zum Beispiel nach Wohnfläche, Wohneinheiten oder Miteigentumsanteilen verteilt werden. Der jeweils verwendete Verteilerschlüssel wird in der Abrechnung ausgewiesen.
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