Verteilerschlüssel können unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden. Ob eine Änderung zulässig ist, hängt von der Kostenart sowie den gesetzlichen, mietvertraglichen oder gemeinschaftlichen Regelungen ab.
Eine Änderung sollte vor dem betroffenen Abrechnungszeitraum geprüft, nachvollziehbar dokumentiert und den betroffenen Parteien transparent mitgeteilt werden.
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