Nein. Ansprechpartner für die Nutzer:innen ist grundsätzlich der Vermieter oder die Hausverwaltung. Die Kommunikation zu Betriebskostenabrechnungen erfolgt über den jeweiligen Auftraggeber von KALO.
Nutzeranfragen oder Einwände können bei Bedarf durch den Vermieter oder die Hausverwaltung an KALO zur fachlichen Prüfung weitergeleitet werden.
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