Sie können den Zugang zur unterjährigen Verbrauchsinformation (UVI) manuell aufheben, wenn ein Nutzer bzw. Bewohner oder alternativ der Eigentümer vorübergehend keinen Zugriff mehr auf die Verbrauchsdaten haben soll oder ein Zugang versehentlich eingerichtet wurde.
Hinweis: Möchten Sie den Zugang aufheben, weil ein Bewohner bzw. Nutzer auszieht, müssen sie dies nicht manuell durchführen. Der Zugang wird beim Eintragen des Auszugsdatums automatisch aufgehoben.
Mehr dazu: Wie erfasse ich einen Nutzerwechsel (Ein- und Auszug)?
Zugang zur UVI aufheben
- Melden Sie sich im KALO-Kundenportal an.
- Klicken Sie auf die Kachel „Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI)” oder im Menü auf „UVI”.
Sie gelangen zur Übersicht aller Liegenschaft(en), für die die KALO-UVI-Lösung freigeschaltet ist.
- Wählen Sie die gewünschte Liegenschaft aus, indem Sie auf die Zeile klicken oder auf den Pfeil ganz rechts. Sie gelangen in die Übersicht aller Nutzeinheiten bzw. Nutzer dieser Liegenschaft.
- Klicken Sie in der entsprechenden Zeile des Nutzers auf die drei Pünktchen ganz rechts. Es klappt ein Dropdown-Menü aus.
- Klicken Sie dort auf „Zugang aufheben”.
- Klicken Sie auf „Bestätigen“, um den Zugang zu den Verbrauchsinformationen für den Bewohner aufzuheben, oder auf „Abbrechen“, um das Dialogfenster ohne Änderungen zu verlassen.
Hinweis:
Beim Aufheben des Zugangs wird automatisch eine E-Mail an den Bewohner bzw. Eigentümer versendet. Informieren Sie den Bewohner oder Eigentümer daher, je nach Ausgangssituation, am besten vorab oder im Anschluss kurz darüber, dass Sie den Zugang aufgehoben haben.
Zugang zur UVI wieder aktivieren – mit gleicher E-Mail-Adresse
Wenn Sie den Zugang eines Bewohners oder Eigentümers versehentlich aufgehoben haben, genügt es dafür, wie dieselbe E-Mail-Adresse wie zuvor in der Nutzeinheit zu hinterlegen.
Er kann sich dann sofort mit seinen bisherigen Zugangsdaten anmelden und seine UVI einsehen.
Zugang zur UVI wieder aktivieren – mit anderer E-Mail-Adresse
Wenn Sie für die Reaktivierung des Zugangs eine andere E-Mail-Adresse als zuvor hinterlegen, z. B. weil Sie der Bewohner oder Eigentümer darum bittet, werden diesem damit automatisch neue Registrierungsinformationen zugesendet.
Der Bewohner bzw. Eigentümer muss sich anschließend erneut registrieren, wodurch er wieder Zugriff auf sein Benutzerkonto und die UVI erhält.
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