Im Zuge der Einführung der gesetzlichen E-Rechnung hat KALO die Darstellung der Einzelabrechnung angepasst. Daher wird auf der Heizkostenabrechnung für Bewohner:innen künftig keine Rechnungsnummer mehr angedruckt.
Hintergrund ist, dass die Heizkostenabrechnung von KALO keine Rechnung an die Bewohner:innen darstellt. Die Abrechnung dient als Grundlage für die Umlage der Heiz- und Betriebskosten. Ob und in welcher Form eine Rechnung an Bewohner:innen ausgestellt werden muss, hängt von den individuellen rechtlichen und steuerlichen Verhältnissen zwischen Eigentümer:in und den Bewohner:innen ab. Diese Informationen liegen KALO nicht vor.
Mit dem Wegfall der Rechnungsnummer wird sichergestellt, dass die von KALO erstellte Heizkostenabrechnung nicht den Eindruck einer Rechnung erweckt. Die Entscheidung, ob eine Rechnung auszustellen ist und welche gesetzlichen Anforderungen dabei zu erfüllen sind, liegt bei der jeweiligen Eigentümern.
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