Eine Verbrauchsschätzung erfolgt, wenn der tatsächliche Verbrauch nicht vollständig oder korrekt erfasst werden konnte. Gründe dafür können zum Beispiel ein Geräteausfall sein.
In solchen Fällen schreibt § 9a Abs. 1 der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) vor, dass der Verbrauch geschätzt werden muss.
Für die Schätzung sind verschiedene Verfahren zulässig. Dazu gehören:
- Vergleich mit früheren Verbrauchszeiträumen der betroffenen Wohneinheit
- Vergleich mit ähnlichen Wohneinheiten im selben Abrechnungszeitraum
- Berechnung anhand des Durchschnittsverbrauchs im Gebäude oder einer vergleichbaren Nutzergruppe
Die Heizkostenverordnung gibt nicht vor, welches Verfahren im Einzelfall verwendet werden muss. Deshalb wählen wir abhängig von der jeweiligen Situation das Verfahren, das den Verbrauch möglichst plausibel und nachvollziehbar abbildet.
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