In den meisten Bundesländern schreiben die jeweiligen Landesbauordnungen den Einbau von Kaltwasserzählern in Mehrparteienhäusern vor. Ist ein Kaltwasserzähler vorhanden, wird der Kaltwasserverbrauch in der Regel auch verbrauchsabhängig abgerechnet.
Das bedeutet: Die Kosten werden nach dem tatsächlichen Verbrauch der einzelnen Wohnungen verteilt.
Wichtig zu wissen:
Die Abrechnung von Kaltwasser ist nicht in der Heizkostenverordnung geregelt. Grundlage sind stattdessen die jeweiligen landesrechtlichen Vorgaben sowie mietrechtliche Vereinbarungen.
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