Nein, Sie können dem Empfang von E-Rechnungen im B2B-Bereich nicht widersprechen. Das ist seit dem 1. Januar 2025 gesetzlich ausgeschlossen.
Somit müssen auch Hausverwaltungen oder private Vermieter:innen E-Rechnungen Ihrer Lieferanten zwingend akzeptieren. Sofern Ihnen von Ihren Geschäftspartner:innen eine korrekte E-Rechnung (z. B. als X-Rechnung oder ZUGFeRD-Datei) zugestellt wird, gilt diese rechtlich als ordnungsgemäße Rechnung. Sie können die Annahme oder die Zahlung nicht mit der Begründung verweigern, kein E-Rechnungs-Format zu wollen.
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass Ihnen der Rechnungssteller zusätzlich eine Papierrechnung oder ein einfaches, separates PDF zusendet.
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