Grundsätzlich gilt die E-Rechnungspflicht für alle Unternehmen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, die im B2B-Bereich Rechnungen empfangen oder versenden.
Die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen greift bereits heute ausnahmslos für alle in Deutschland ansässigen Unternehmen (auch private Vermieter:innen und Hausverwaltungen), sobald sie eine Leistung von einem anderen in Deutschland ansässigen Unternehmen einkaufen.
Für Rechnungssteller mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000 Euro gilt die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich ab dem 1. Januar 2027.
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