Die Einführung der E-Rechnung erfolgt schrittweise:
- Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können.
- Ab dem 1. Januar 2027 sind Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen.
- Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Ausstellungspflicht für alle Unternehmen im B2B-Bereich.
Damit ist KALO ab dem 1. Januar 2027 verpflichtet, ausschließlich E-Rechnungen auszustellen.
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