Ja. Auch private Vermieter können im umsatzsteuerlichen Sinne als Unternehmer gelten und damit von den Regelungen zur E-Rechnung betroffen sein.
Entscheidend ist nicht, ob Sie zivilrechtlich als Privatperson auftreten, sondern ob Sie umsatzsteuerlich als Unternehmer im Sinne des § 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) gelten.
Danach ist Unternehmer, wer selbstständig eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen ausübt. Eine dauerhafte Vermietung gegen Entgelt erfüllt grundsätzlich diese Voraussetzung. Das gilt auch für private Eigentümer einer einzelnen vermieteten Wohnung, selbst wenn die Vermietung umsatzsteuerfrei ist.
Wenn Sie eine Immobilie dauerhaft vermieten, gelten Sie daher umsatzsteuerlich grundsätzlich als Unternehmer. Für Leistungen, die Sie im Rahmen dieser Vermietungstätigkeit beziehen, sind entsprechend die gesetzlichen Vorgaben zur elektronischen Rechnungsstellung zu berücksichtigen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass KALO keine steuerrechtliche Beratung leistet.
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