Als Unternehmer:in gilt, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Dazu zählen auch private Vermieter:innen und Hausverwaltungen.
Für weitere Informationen zu Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsbeistand oder Ihre Steuerberatung.
Kommentare
0 Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.