Die Pflicht zur E-Rechnung wurde in Deutschland mit dem Wachstumschancengesetz eingeführt und im Umsatzsteuergesetz verankert. Für den Geschäftsverkehr (B2B) ist die E-Rechnung ab dem 01. Januar 2027 Pflicht.
Das betrifft auch die Wohnungswirtschaft – von privaten Vermieter:innen bis hin zu großen Wohnungsgesellschaften, denn sie gelten aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht als Unternehmen und fallen damit unter die gesetzliche Regelung zur E-Rechnung.
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