Ja, es gibt Ausnahmen, aber keine davon betrifft den Rechnungsverkehr von KALO.
Fälle, in denen keine E-Rechnung erstellt oder empfangen werden muss, sind
- Rechnungen an Privatpersonen (B2C)
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro
- Fahrausweise und Tickets,
- bestimmte steuerfreie Umsätze.
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