In bestimmten Gebäuden schreibt die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) eine feste Aufteilung der Heizkosten vor:
- 70 % der Kosten müssen nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden.
- 30 % der Kosten werden als Grundkosten verteilt, meist nach Wohnfläche.
Diese sogenannte 70/30-Regelung gilt, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Das Gebäude entspricht nicht der Wärmeschutzverordnung von 1994,
- das Gebäude wird mit Öl oder Gas beheizt und
- die Heizungsleitungen liegen überwiegend frei und sind dabei gedämmt.
Ob diese gesetzliche Vorgabe für Ihr Gebäude gilt, können Sie mit unserem Entscheidungsbaum schnell prüfen:

Kommentare
0 Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.