Der Verteilerschlüssel legt fest, wie Heizkosten in einem Mehrparteienhaus auf die einzelnen Wohnungen verteilt werden.
Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) schreibt vor, dass Heizkosten teilweise nach dem tatsächlichen Verbrauch und teilweise nach einem festen Maßstab abgerechnet werden. Als Verteilerschlüssel wird häufig die Wohnfläche verwendet.
Der Hintergrund:
Ein Teil der Kosten rund um die Heizungsanlage entsteht unabhängig vom individuellen Heizverhalten. Dazu gehören beispielsweise:
- Wartungskosten für die Heizungsanlage,
- Kosten für den Schornsteinfeger,
- oder Betriebsstrom der Heizungsanlage.
Deshalb setzt sich die Heizkostenabrechnung aus zwei Bestandteilen zusammen:
- 30 % bis 50 % der Gesamtkosten werden über einen festen Verteilerschlüssel, meist die Wohnfläche, verteilt.
- 50 % bis 70 % der Gesamtkosten werden nach dem tatsächlichen Verbrauch der Bewohner:innen berechnet.
Auf den verbrauchsabhängigen Anteil können Bewohner:innen durch ihr Heizverhalten direkt Einfluss nehmen.
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