Wenn der Verteilerschlüssel geändert werden soll, teilen Sie uns das bitte rechtzeitig vor Beginn des neuen Abrechnungszeitraums mit. Empfehlenswert ist ein ausreichender zeitlicher Vorlauf, damit mögliche Rückfragen rechtzeitig geklärt werden können.
Eine Veränderung des Abrechnungszeitraums kann zum Beispiel eine Umprogrammierung der Messtechnik in der Liegenschaft erforderlich machen.
Sie können uns die Änderung des Abrechnungszeitraums im KALO-Kundenportal mitteilen.
Wichtig ist außerdem:
- Bewohner:innen müssen rechtzeitig schriftlich über die Änderung informiert werden.
- Ein im Mietvertrag vereinbarter Verteilerschlüssel kann grundsätzlich nur zu Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums geändert werden.
- Voraussetzung ist entweder eine wirksame Änderungsklausel im Mietvertrag oder ein sachlicher Grund, zum Beispiel eine Modernisierung oder eine geänderte Verbrauchserfassung.
- Eine rückwirkende Änderung des Verteilerschlüssels ist nicht zulässig.
Wichtig:
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung.
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