Grundsätzlich ja. Die Erstellung einer verbrauchsorientierten Heizkostenabrechnung ist jedoch deutlich komplexer als die Abrechnung anderer Betriebskosten.
Anders als bei typischen Nebenkosten, beispielsweise für Grundsteuer, Gebäudereinigung oder Hausmeisterservice, dürfen Heiz- und Warmwasserkosten nicht pauschal verteilt werden.
Stattdessen müssen:
- die tatsächlichen Verbrauchswerte erfasst werden
- gesetzliche Vorgaben der Heizkostenverordnung eingehalten werden
- die Kosten korrekt nach Verteilerschlüssel und Verbrauch aufgeteilt werden
- alle Pflichtangaben vollständig und nachvollziehbar enthalten sein
Bereits kleine Fehler können zu Rückfragen oder Beanstandungen führen.
Mit einem professionellen Abrechnungsservice wie KALO reduzieren Sie Ihren Aufwand und stellen sicher, dass die Heiz- und Warmwasserkosten korrekt und gesetzeskonform abgerechnet werden.
Kommentare
0 Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.