Die Preise in der vorläufigen Abschlussrechnung und in der finalen Abschlussrechnung (oder auch als Servicerechnung bezeichnet) können voneinander abweichen, weil zunächst nur eine Teilleistung erbracht wurde.
Zum Zeitpunkt der vorläufigen Abrechnung liegen noch nicht alle Voraussetzungen für die vollständige Leistung vor. Abgerechnet werden daher ausschließlich die bereits erbrachten Leistungen, zum Beispiel:
- die Durchführung der Ablesung
- die Verarbeitung der Ablesewerte
- die Plausibilisierung der Daten
Die vollständige Leistung – insbesondere die Erstellung der Heiz- und Betriebskostenabrechnung – ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt.
Deshalb kürzen wir:
- die Vertragsgebühr „Kosten der Liegenschaft“ um 4,00 Euro
- die Gebühr der „Nutzereinzelabrechnung“ um 0,30 Euro pro Nutzer
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