Der Unterschied zwischen vorläufiger Abschlussrechnung und einer Abschlagsrechnung liegt im Zeitpunkt und im Anlass der Rechnungsstellung.
Vorläufige Abschlussrechnung
Diese Rechnung stellen wir nur dann aus, wenn vier Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraums noch keine vollständigen Daten für die Erstellung der Abrechnung vorliegen.
In diesem Fall rechnen wir ausschließlich die bereits erbrachten Teilleistungen ab, zum Beispiel:
- die Ablesung
- die Verarbeitung der Verbrauchswerte
- die Plausibilisierung der Daten
Eine vollständige Abrechnung ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich, weil wichtige Angaben – etwa Kosten- oder Nutzerdaten – fehlen.
Abschlagsrechnung
Die Abschlagsrechnung erhalten Sie unabhängig davon immer etwa zwei bis drei Monate vor dem Ende des laufenden Abrechnungszeitraums.
Hier berechnen wir vertragsgemäß einen Teil der vereinbarten Vergütung für laufende Dienstleistungen – also bevor die gesamte Leistung vollständig abgeschlossen ist.
Wichtig für Sie
Weder die Abschlagsrechnung noch die vorläufige Abschlussrechnung stellen eine zusätzliche Belastung dar. Die jeweils berechneten Beträge werden selbstverständlich mit der späteren Schlussrechnung bzw. Servicerechnung verrechnet.
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