KALO erstellt eine vorläufige Abschlussrechnung, wenn vier Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraums noch keine vollständigen Daten für die Abrechnungserstellung vorliegen.
Konkret bedeutet das:
Hat ein Kunde bis zu diesem Zeitpunkt z.B. keine Kosten-, Brennstoff- oder Nutzerdaten übermittelt, kann die Heiz- und Betriebskostenabrechnung nicht final erstellt werden.
Die bis dahin bereits erbrachten Leistungen werden jedoch gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgerechnet. Dazu zählen insbesondere:
- die Durchführung der Ablesung
- die Verarbeitung der Verbrauchswerte
- die Plausibilisierung der Daten
Die vorläufige Abschlussrechnung bildet somit den Stand der bereits erbrachten Teilleistungen ab. Sobald alle erforderlichen Daten vorliegen, kann die weitere Leistungserbringung erfolgen.
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