Der Unterschied liegt im Zeitpunkt und im Leistungsumfang.
Vorläufige Abschlussrechnung
Diese Rechnung stellen wir aus, wenn vier Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraums noch keine vollständigen Daten für die Erstellung der Abrechnung vorliegen.
In diesem Fall rechnen wir zunächst nur die bereits erbrachten Teilleistungen ab, zum Beispiel:
- die Ablesung
- die Verarbeitung der Verbrauchswerte
- die Plausibilisierung der Daten
Eine vollständige Abrechnung ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich.
Servicerechnung
Sobald alle erforderlichen Daten vorliegen, erstellen wir die vollständige Abrechnung. Sie erhalten dann die Servicerechnung gemeinsam mit den Abrechnungsunterlagen.
Selbstverständlich werden die Beträge aus der vorläufigen Abschlussrechnung mit der Servicerechnung verrechnet. Es entsteht Ihnen dadurch keine doppelte Berechnung.
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