Ausnahme und Sonderfälle
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Welche Ausnahmen von der Kostenaufteilung gibt es?
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Was fällt unter die sogenannten „öffentlich-rechtlichen Vorgaben“, die den Vermieteranteil reduzieren?
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Muss ich auch für ein denkmalgeschütztes Gebäude die CO2-Kosten begleichen?
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Ich kann mein Gebäude wegen „öffentlich-rechtlicher Vorgaben” nicht sanieren. Was gilt dann für mich?
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Was gilt bei Nutzeinheiten mit dezentraler Heizungsanlage?
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Gilt das Gesetz auch für gewerblich genutzte sog. Nicht-Wohngebäude?
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Wirkt sich eine energetische Sanierung positiv auf meinen Anteil an den CO2-Kosten aus?
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Welche Sonderfälle gibt es zum regulären Stufenmodell?