Ja, wenn es sich um energetische Sanierungen an der Gebäudehülle und/oder an der Heizanlage handelt, deren Zweck die Reduzierung des Energieverbrauchs bzw. die effizientere Wärmenutzung und damit die Reduktion des CO2-Ausstoßes ist.
Ihr prozentualer Anteil an den CO2-Kosten kann sich dadurch verringern oder gegen Null gehen. Denn die Reduzierung der CO2-Emissionen hat Auswirkungen auf Ihre Einstufung in das Stufenmodell, das als Grundlage für die Bestimmung bzw. Berechnung der Kostenanteile zwischen Vermieter und Nutzer bzw. Bewohner bei Wohngebäuden dient.
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