Nicht alle Kosten rund um eine Immobilie sind Betriebskosten und dürfen auf die Nutzer:innen umgelegt werden.
Nicht zu den Betriebskosten gehören insbesondere:
- Verwaltungskosten
- Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung
- Finanzierungskosten und Zinsen
- Bankgebühren
- Kostenanteile, die auf leerstehende Wohnungen entfallen und vom Eigentümer zu tragen sind.
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