Eine verspätete Betriebskostenabrechnung kann rechtliche und organisatorische Folgen haben. Bei Wohnraummietverhältnissen können Nachforderungen nach Ablauf der gesetzlichen Abrechnungsfrist grundsätzlich ausgeschlossen sein, wenn der Vermieter die verspätete Geltendmachung zu vertreten hat.
Damit die Abrechnung rechtzeitig erstellt werden kann, sollten alle benötigten Unterlagen und Daten möglichst frühzeitig und vollständig bereitgestellt werden.
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