Ein Guthaben entsteht, wenn die geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen höher waren als die tatsächlich angefallenen und umlagefähigen Betriebskosten.
Das kann zum Beispiel bei einem geringeren Heiz- oder Wasserverbrauch oder bei niedrigeren tatsächlichen Betriebskosten der Fall sein.
Das Guthaben wird entsprechend der Abrechnung erstattet oder verrechnet.
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