Der Abrechnungszeitraum ist der Zeitraum, für den die Betriebskosten erfasst und abgerechnet werden. Er umfasst in der Regel zwölf Monate.
Der Abrechnungszeitraum kann dem Kalenderjahr entsprechen, zum Beispiel vom 1. Januar bis 31. Dezember. Er kann aber auch zu einem anderen Zeitpunkt beginnen und enden.
Bei einem Ein- oder Auszug während des Abrechnungszeitraums werden die Kosten entsprechend den geltenden Regeln dem jeweiligen Nutzungszeitraum zugeordnet.
Wichtig: Der Abrechnungszeitraum ist nicht mit der Frist für die Erstellung und Zustellung der Betriebskostenabrechnung zu verwechseln.
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