Eine Betriebskostenabrechnung wird in der Regel einmal pro Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellt.
Bei Wohnraummietverhältnissen muss die Abrechnung grundsätzlich spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums bei den Nutzern eingehen.
Endet der Abrechnungszeitraum zum Beispiel am 31. Dezember 2025, endet die Abrechnungsfrist grundsätzlich am 31. Dezember 2026.
Wann die Abrechnung tatsächlich versendet werden kann, hängt unter anderem davon ab, wann alle erforderlichen Kosten-, Nutzer- und Abrechnungsdaten vollständig vorliegen.
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