Wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder vermieten, müssen Sie den Energieausweis frühzeitig vorlegen.
Das bedeutet konkret:
Sie müssen den Energieausweis bereits bei der ersten Besichtigung unaufgefordert zeigen.
Interessent:innen müssen also nicht erst danach fragen.
Zusätzlich gilt:
Wenn Sie eine Immobilienanzeige veröffentlichen, müssen bereits dort bestimmte Angaben aus dem Energieausweis enthalten sein, zum Beispiel zur Energieeffizienz.
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