Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurden die Anforderungen an den Energieausweis erweitert. Nach Ablauf der Übergangsfristen gelten zusätzliche Pflichtangaben.
Ein verbrauchsorientierter Energieausweis muss seitdem unter anderem folgende Informationen enthalten:
CO₂-Emissionen: Angabe der jährlichen CO₂-Emissionen pro Quadratmeter
Dokumentation des Gebäudes: Das Gebäude muss vor Ort besichtigt oder durch Fotos dokumentiert werden, um fundierte Modernisierungsempfehlungen zu ermöglichen
Klimaanlagen: Anzahl der vorhandenen Klimaanlagen sowie der nächste Inspektionstermin
Primärenergiefaktor: Bei Nah- oder Fernwärmeversorgung Angabe des Primärenergiefaktors (Information vom Energieversorger)
Diese Ergänzungen schaffen mehr Transparenz und verbessern die Aussagekraft des Energieausweises.
Kommentare
0 Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.