Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) als Nachfolger des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Die neuen Vorgaben für Energieausweise gelten jedoch erst ab dem 1. Januar 2027. Bis einschließlich 31. Dezember 2026 können Energieausweise weiterhin nach den bisherigen Anforderungen ausgestellt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt ausgestellte Energieausweise behalten ihre reguläre Rechtsgültigkeit von zehn Jahren.
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