Seit dem 1. November 2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) als rechtliche Grundlage für den Energieausweis.
Das GEG bündelt mehrere frühere Regelungen in einem Gesetz. Dazu gehören:
das Energieeinspargesetz (EnEG)
die Energieeinsparverordnung (EnEV)
das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
Mit dem GEG wurden diese Vorgaben zusammengeführt und vereinfacht
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