Der Energieausweis dient in erster Linie der Information. Er soll Miet- und Kaufinteressent:innen helfen, die Energieeffizienz von Gebäuden besser zu vergleichen.
Wichtig zu wissen:
Aus dem Energieausweis lassen sich keine konkreten Ansprüche ableiten.
Der tatsächliche Energieverbrauch und die späteren Kosten können davon abweichen.
Eine Mietminderung oder rechtliche Forderungen können nicht auf den Energieausweis gestützt werden.
Außerdem gilt:
Aktuelle Bewohner:innen oder Nutzende haben keinen Anspruch darauf, einen Energieausweis einzufordern.
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