Eine Aushangpflicht besteht für größere Nichtwohngebäude mit viel Publikumsverkehr.
Das gilt konkret für Gebäude:
mit mehr als 250 Quadratmetern Nutzfläche
und regelmäßigem Publikumsverkehr, zum Beispiel Supermärkte, Verwaltungsgebäude oder Fitnessstudios
In diesen Fällen müssen die wichtigsten Informationen zur Energieeffizienz gut sichtbar im Gebäude ausgehängt werden.
Wichtig:
Wenn der Eigentümer das Gebäude nicht selbst nutzt, ist die jeweilige nutzende Person oder Organisation für den Aushang verantwortlich.
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