Kurzantwort:
Die Funkstrahlung von Heizkostenverteilern gilt als gesundheitlich unbedenklich. Die Geräte senden mit sehr geringer Leistung, übertragen Daten nur kurzzeitig und erfüllen alle gesetzlichen Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung.
Die Funkstrahlung von Heizkostenverteilern gilt als gesundheitlich unbedenklich.
Die Geräte senden mit sehr geringer Leistung und übertragen ihre Daten nur kurzzeitig in festgelegten Intervallen. Dadurch ist die tatsächliche Strahlenbelastung sehr gering.
Zudem erfüllen die eingesetzten Funkmessgeräte alle gesetzlichen Vorgaben und Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung.
Die Strahlenbelastung liegt deutlich unter der vieler alltäglicher Funkanwendungen, beispielsweise von Mobiltelefonen oder WLAN-Geräten.
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