Kurzantwort:
Heizkostenverteiler werden an Heizkörpern installiert, um die Wärmeabgabe der einzelnen Heizkörper zu erfassen. Die ermittelten Verbrauchseinheiten bilden die Grundlage für die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung nach den Vorgaben der Heizkostenverordnung (HeizkostenV).
Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) schreibt vor, dass Heizkosten überwiegend nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden.
Dafür werden Heizkostenverteiler an den Heizkörpern einer Wohnung installiert. Sie erfassen die Wärmeabgabe der einzelnen Heizkörper in Form von dimensionslosen Verbrauchseinheiten.
Diese Verbrauchseinheiten werden unter Berücksichtigung heizkörperspezifischer Bewertungsfaktoren ausgewertet und bilden die Grundlage für die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung.
Die Verbrauchserfassung sorgt für eine möglichst verursachungsgerechte Verteilung der Heizkosten. Gleichzeitig erhalten Bewohner:innen mehr Transparenz über ihr Heizverhalten und ihren Energieverbrauch.
Die Heizkostenabrechnung wird auf Basis der erfassten Werte und gemäß den Vorgaben der Heizkostenverordnung erstellt.
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