Kurzantwort:
In seltenen Fällen können elektronische Heizkostenverteiler auf direkte Sonneneinstrahlung oder andere Wärmequellen reagieren. Die dadurch entstehenden Anzeigenänderungen sind in der Regel sehr gering und haben meist keinen relevanten Einfluss auf die Heizkostenabrechnung. Die Rechtsprechung hat bestätigt, dass solche geringfügigen, systembedingten Messabweichungen zulässig sind.
In seltenen Fällen können starke Sonneneinstrahlung oder andere Wärmequellen die Anzeige eines elektronischen Heizkostenverteilers beeinflussen.
Elektronische Heizkostenverteiler sind darauf ausgelegt, auch sehr geringe Temperaturunterschiede zu erfassen. Das ermöglicht eine hohe Messgenauigkeit im regulären Heizbetrieb.
Diese Empfindlichkeit kann jedoch dazu führen, dass auf dem Display auch dann ein geringer Anzeigenfortschritt sichtbar wird, wenn der Heizkörper nicht aktiv heizt. Dies kann beispielsweise bei direkter Sonneneinstrahlung oder anderen Wärmequellen auftreten.
Die dadurch entstehenden Abweichungen sind in der Regel sehr gering und haben im Verhältnis zum tatsächlichen Heizverbrauch meist keinen relevanten Einfluss auf die Heizkostenabrechnung.
Solche systembedingten Abweichungen sind technisch nicht vollständig vermeidbar. Die Rechtsprechung hat mehrfach bestätigt, dass geringfügige, systembedingte Messabweichungen bei Heizkostenverteilern hinzunehmen sind und die grundsätzliche Verwendbarkeit der erfassten Verbrauchswerte nicht infrage stellen.
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