Ein Eigentümerwechsel beendet bestehende Mietverhältnisse grundsätzlich nicht.
Für die Betriebskostenabrechnung müssen die beteiligten Eigentümer:innen sicherstellen, dass alle erforderlichen Kosten-, Objekt- und Nutzerdaten für den laufenden Abrechnungszeitraum vollständig vorliegen.
Der Abrechnungszeitraum sollte nicht allein wegen des Eigentümerwechsels geändert werden. So bleibt die Abrechnung für Nutzer:innen nachvollziehbar und zusätzlicher Abstimmungsaufwand wird vermieden.
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