Ja. Ein Mieter- oder Nutzerwechsel innerhalb des Abrechnungszeitraums kann in der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt werden.
Je nach Kostenart werden die Kosten zeitanteilig oder anhand vorhandener Verbrauchswerte und Zwischenablesungen dem jeweiligen Nutzungszeitraum zugeordnet.
Dafür benötigen wir die vollständigen Angaben zum Auszug und Einzug sowie gegebenenfalls zusätzliche Zählerstände oder Zwischenablesungen.
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