In der Regel ist bei einem Mieter- oder Nutzerwechsel keine separate Zwischenabrechnung erforderlich. Der Wechsel wird in der regulären jährlichen Betriebskostenabrechnung berücksichtigt.
Die Kosten werden entsprechend den geltenden Regeln dem jeweiligen Nutzungszeitraum zugeordnet. Soweit Verbrauchswerte oder Zwischenablesungen vorliegen, können diese bei der Aufteilung berücksichtigt werden.
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